Fragen und Antworten


Sie haben spezifische Fragen zu unserer Messtechnik? In unserem FAQ-Bereich finden Sie schnelle Antworten zu Anwendung, Wartung und Auswahl unserer Produkte. Sollten Sie darüber hinaus eine individuelle technische Beratung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für Messtechnik gerne persönlich zur Verfügung.
  • Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung?

    Die gesetzliche Basis für Ihre Abrechnung bildet die Heizkostenverordnung (HeizKV), offiziell als Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten bekannt. Diese seit 1981 bestehende deutsche Rechtsnorm wurde zuletzt am 1. Dezember 2021 novelliert, um aktuelle Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu implementieren. Die Verordnung dient primär der CO2-Einsparung durch bewussten Energieverbrauch und schafft die verbindliche Rechtsgrundlage für eine faire Kostenverteilung zwischen verschiedenen Parteien in Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung.

  • Wie werden Heizkosten berechnet?

    Die Heizkostenabrechnung basiert auf einem gesetzlich festgeschriebenen Dualsystem: Zwischen 50 % und 70 % der Kosten werden präzise über den individuellen Heizenergieverbrauch Ihrer Messgeräte ermittelt, während die verbleibenden 30 % bis 50 % fix über die Wohnfläche (Quadratmeteranteil) verteilt werden. Diese rechtsverbindliche Kombination stellt sicher, dass sowohl das persönliche Heizverhalten als auch die Grundkosten für die Bereitstellung der Wärmeenergie im Gebäude fair und transparent berücksichtigt werden.

  • Welche Inhalte gehören in die Heizkostenabrechnung?

    Eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung erfordert eine lückenlose Aufstellung aller entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser, inklusive spezifischer Einzelposten, Brennstoffpreise und exakter Verbrauchswerte. Für maximale Transparenz und Rechtssicherheit müssen zudem der präzise Abrechnungszeitraum sowie der angewandte Verteilungsschlüssel gemäß Heizkostenverordnung zwingend ausgewiesen werden.

  • In welchem Zeitraum muss die Heizkostenabrechnung erfolgen?

    Die Erstellung der Heizkostenabrechnung erfolgt im jährlichen Turnus, wobei der spezifische Abrechnungszeitraum im Mietvertrag definiert ist und nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen muss. Gemäß den gesetzlichen Fristen für Vermieter und Verwalter muss das Dokument spätestens zwölf Monate nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums zugestellt werden, um die Abrechnungsansprüche zu wahren.

  • Wieso sind die Heizkosten höher als im Vorjahr, obwohl die Ablesewerte des Heizkostenverteilers niedriger waren?

    Auch bei sinkenden Ablesewerten können die Gesamtkosten der Heizkostenabrechnung steigen, da neben dem individuellen Verbrauch maßgebliche Fixkosten in die Kalkulation einfließen. Maßgebliche Preistreiber sind hierbei volatile Energiepreise sowie umlagefähige Betriebskosten der Heizanlage, wie die regelmäßige Wartung durch Fachbetriebe, Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kosten für den Betriebsstrom der Anlage.