Fragen und Antworten


Sie haben spezifische Fragen zu unserer Messtechnik? In unserem FAQ-Bereich finden Sie schnelle Antworten zu Anwendung, Wartung und Auswahl unserer Produkte. Sollten Sie darüber hinaus eine individuelle technische Beratung benötigen, stehen Ihnen unsere Experten für Messtechnik gerne persönlich zur Verfügung.
  • Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung?

    Die gesetzliche Basis für Ihre Abrechnung bildet die Heizkostenverordnung (HeizKV), offiziell als Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten bekannt. Diese seit 1981 bestehende deutsche Rechtsnorm wurde zuletzt am 1. Dezember 2021 novelliert, um aktuelle Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu implementieren. Die Verordnung dient primär der CO2-Einsparung durch bewussten Energieverbrauch und schafft die verbindliche Rechtsgrundlage für eine faire Kostenverteilung zwischen verschiedenen Parteien in Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung.

    zur Heizkostenverordnung
  • Wie werden Heizkosten berechnet?

    Die Heizkostenabrechnung basiert auf einem gesetzlich festgeschriebenen Dualsystem: Zwischen 50 % und 70 % der Kosten werden präzise über den individuellen Heizenergieverbrauch Ihrer Messgeräte ermittelt, während die verbleibenden 30 % bis 50 % fix über die Wohnfläche (Quadratmeteranteil) verteilt werden. Diese rechtsverbindliche Kombination stellt sicher, dass sowohl das persönliche Heizverhalten als auch die Grundkosten für die Bereitstellung der Wärmeenergie im Gebäude fair und transparent berücksichtigt werden.

  • Welche Inhalte gehören in die Heizkostenabrechnung?

    Eine rechtskonforme Heizkostenabrechnung erfordert eine lückenlose Aufstellung aller entstandenen Kosten für Heizung und Warmwasser, inklusive spezifischer Einzelposten, Brennstoffpreise und exakter Verbrauchswerte. Für maximale Transparenz und Rechtssicherheit müssen zudem der präzise Abrechnungszeitraum sowie der angewandte Verteilungsschlüssel gemäß Heizkostenverordnung zwingend ausgewiesen werden.

  • In welchem Zeitraum muss die Heizkostenabrechnung erfolgen?

    Die Erstellung der Heizkostenabrechnung erfolgt im jährlichen Turnus, wobei der spezifische Abrechnungszeitraum im Mietvertrag definiert ist und nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen muss. Gemäß den gesetzlichen Fristen für Vermieter und Verwalter muss das Dokument spätestens zwölf Monate nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums zugestellt werden, um die Abrechnungsansprüche zu wahren.

  • Wieso sind die Heizkosten höher als im Vorjahr, obwohl die Ablesewerte des Heizkostenverteilers niedriger waren?

    Auch bei sinkenden Ablesewerten können die Gesamtkosten der Heizkostenabrechnung steigen, da neben dem individuellen Verbrauch maßgebliche Fixkosten in die Kalkulation einfließen. Maßgebliche Preistreiber sind hierbei volatile Energiepreise sowie umlagefähige Betriebskosten der Heizanlage, wie die regelmäßige Wartung durch Fachbetriebe, Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kosten für den Betriebsstrom der Anlage.

  • Woher stammt die Differenz zwischen dem Hauptwasserzähler und der Summe der Wasserzähler?

    Abweichungen zwischen dem Hauptwasserzähler und der Summe aller Wohnungs- oder Zwischenzähler sind normal und technisch bedingt. Ursachen können unterschiedliche Messgenauigkeiten, verschiedene Eichfristen, minimale Dauerverbräuche, Druckschwankungen oder nicht erfasste Mengen sein. Auch Leitungsverluste oder kleine Undichtigkeiten innerhalb der Hausinstallation können zu Differenzen führen. Der Hauptwasserzähler gilt dabei in der Regel als maßgeblicher Gesamtwert.

    Wasserdifferenzen zum Hauptzähler
  • Warum müssen unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt werden?

    Unterjährige Verbrauchsinformationen ermöglichen eine transparente Übersicht über den aktuellen Wasser- oder Energieverbrauch während des laufenden Abrechnungszeitraums. Dadurch können Nutzer ihren Verbrauch besser kontrollieren, Einsparpotenziale erkennen und Kosten frühzeitig einschätzen. Die Bereitstellung dieser Informationen basiert auf gesetzlichen Vorgaben zur Verbrauchstransparenz und Energieeffizienz.

    Information UVI
  • Warum zählt ein Wasserzähler Verbrauch, obwohl kein Wasser entnommen wird?

    Wenn ein Wasserzähler trotz scheinbar keiner Wasserentnahme weiterläuft, kann dies verschiedene Ursachen haben. Häufig sind kleine Undichtigkeiten, tropfende Armaturen, laufende Toilettenspülungen oder versteckte Leckagen in der Leitung verantwortlich. Auch Druckschwankungen im Leitungssystem oder ein technisch defekter Wasserzähler können zu einer Anzeige von Verbrauch führen. Eine regelmäßige Kontrolle hilft, unnötige Wasserverluste frühzeitig zu erkennen.

    Druckschwankungen
  • Müssen in einem Objekt fernablesbare Zähler installiert werden?

    Mit der Novellierung der EED wird Funkmesstechnik in der Wohnungswirtschaft Pflicht. Werden in einer Liegenschaft neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler installiert, müssen diese fernauslesbar sein – unter der Voraussetzung, dass dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Sind bereits nicht funkende Zähler oder Heizkostenverteiler installiert, müssen diese bis 2027 nachgerüstet oder ersetzt werden.

    Funk-Vorschrift
  • Was ist die CO₂-Abgabe in meiner Kostenrechnung und wie wird sie nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz behandelt?

    Die CO₂-Abgabe ist ein gesetzlich festgelegter Preis auf den Ausstoß von Kohlendioxid bei fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas. Sie wird über die Energie- bzw. Heizkosten an Verbraucher weitergegeben.

    Nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz werden die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Nutzer aufgeteilt. Maßgeblich ist dabei der energetische Zustand des Gebäudes: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher ist in der Regel der Kostenanteil des Vermieters. Die Aufteilung erfolgt nach gesetzlich vorgegebenen Stufen und muss in der Heizkostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen werden.

    Information CO2
  • Wie lese ich Wärmemengenzähler/Heizkostenverteiler für die Heizkostenabrechnung korrekt ab?

    Wärmemengenzähler/Heizkostenverteiler erfassen den tatsächlichen Wärme-/Energieverbrauch einer Nutzungseinheit. Für die Ablesung wird der angezeigte Verbrauchswert direkt am Display des Geräts abgelesen. Je nach Zählertyp können zusätzlich Stichtagswerte, aktuelle Verbrauchsdaten oder frühere Abrechnungswerte angezeigt werden. Wichtig ist, nur den relevanten Verbrauchswert zum angegebenen Ablesedatum zu übernehmen.

    Ablesehilfen
  • Wie kann eine Einliegerwohnung abgerechnet werden?

    Eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus bzw. ein Zweifamilienhaus, in dem eine Einheit vom Eigentümer selbst bewohnt wird, kann entweder über eigene Verbrauchszähler oder über die Ermittlung der Kostenanteile abgerechnet werden. In diesem Fall unterliegt die Abrechnung der Heizkosten NICHT der Heizkostenverordnung.

    Einliegerwohnung
  • Warum zeigt der Wärmemengenzähler Verbrauch an, obwohl der Raumthermostat auf 0 °C steht oder ausgeschaltet ist?

    In vielen Fällen liegt die Ursache nicht am Wärmemengenzähler selbst, sondern an der Steuerung der Fußbodenheizung oder den verbauten Stellantrieben. Diese Situation tritt erfahrungsgemäß häufig bei Neubauten oder nach Erstinbetriebnahmen der Heizungsanlage auf.

    Wärmemengenzähler
  • Rauchmelderpflicht in Haus & Wohnungen für Eigentümer und private Vermieter

    Die Verpflichtung, Rauchmelder im privaten Wohnraum zu installieren, gilt in allen Bundesländern für bestehende Wohnungen und Wohnhäuser. Ausgestattet werden müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. In einigen Bundesländern gehören auch Räume dazu, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird.

    https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/


    Rauchmelder
  • Fußbodentemperierung in Bad/Küche

    Für diese Installation sollte ein Wärmezähler eingebaut werden. Bei vielen Anlagen ist das nicht ausgeführt oder technisch möglich, deshalb muss der Verbrauch der Fußbodenheizung geschätzt werden.

    Fußbodentemperierung
  • Rohrreinigung

    Wenn der Abfluss verstopft ist, muss eine Reinigung dringend durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Vermieter verpflichtet eine Abflussverstopfung umgehend beseitigen zu lassen, wenn diese vom Mieter angezeigt wird.

    Dies ergibt sich aus §535 Abs. 1 S. 2 BGB. Demnach hat der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Eine Abflussverstopfung gilt als Mangel der Mietsache.


    Rohrreinigung